Migration
Aufgabe der Migrationsberatung ist es, den Integrationsprozess zu initiieren, zu steuern und zu begleiten. Dadurch sollen die Zugewanderten zu selbstständigem Handeln in allen Bereichen des täglichen Lebens befähigt und an die Regeldienste herangeführt werden.
Die Migrationsberatung richtet sich an
- neu zugewanderte Erwachsene
- Spätaussiedler*innen
- neu zugewanderte EU-Bürger*innen
über 27 Jahre mit einem dauerhaften Aufenthalt. Sie kann in den ersten drei Jahren nach Einreise oder Anerkennung in Anspruch genommen werden. Sie steht auch bereits länger in Deutschland lebenden Zugewanderten offen, die einen vergleichbaren Integrationsbedarf aufweisen.
Angeboten wird
- Einzelfallberatung, Familienberatung und Gruppenberatung
- Information, Orientierungshilfe und Vermittlung
- Hilfe und Kooperation mit anderen Stellen/Behörden
Darüber hinaus gehören zum Tätigkeitsbereich
- die Mitarbeit in kommunalen Netzwerken
- die Mitwirkung bei der interkulturellen Öffnung der Regeldienste
- eine aktive Öffentlichkeitsarbeit